Wir beraten und begleiten Sie, wenn Sie ungewollt schwanger sind und wenn Sie ihre Schwangerschaft abbrechen möchten.
Wir bieten Ihnen Raum für Ihre Gedanken und Gefühle und unterstützen Sie ergebnisoffen bei der Entscheidungsfindung.
Wir stellen nach Abschluss des Beratungsgesprächs eine Beratungsbescheinigung aus, wie es die gesetzliche Beratungsregelung nach §§ 218a und 219 Strafgesetzbuch für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch vorsieht.
Eine unerwünschte Schwangerschaft wird nicht immer rechtzeitig entdeckt. Wenn Sie bereits so lange schwanger sind, dass die Frist für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch bereits verstrichen ist (nach der 14. Schwangerschaftswoche), können Sie sich an uns wenden. Gemeinsam besprechen wir, welche Möglichkeiten Sie nun haben.